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   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1982 - 2 S 567/82   

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VGH Baden-Württemberg, 15.06.1982 - 2 S 567/82 (https://dejure.org/1982,6104)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1982 - 2 S 567/82 (https://dejure.org/1982,6104)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/82 (https://dejure.org/1982,6104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2019 - 2 S 2087/19

    Zweitwohnungssteuer für Wohnmobil

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Zweitwohnungsbesteuerung von Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- oder Campingwagen - abgesehen von einer darin vorhandenen Schlafgelegenheit, für die auch ein mobiles Bett ausreichend sein dürfte - eine bestimmte Mindestausstattung (z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung) nicht erforderlich sein dürfte (vgl. zum grundsätzlichen Erfordernis einer Mindestausstattung von Zweitwohnungen Senat, Beschluss vom 15.06.1982 - 2 S 567/82 - ZKF 1983, 33; BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 8 B 87.97 - juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02

    Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit

    Die Räumlichkeiten müssen folglich die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen und hierfür zwar keinen besonderen Komfort, aber doch eine gewisse Mindestausstattung aufweisen; da zum Wohnen vor allem auch Körperhygiene, Essen und Schlafen gehören, kann von einer Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts jedenfalls nur dort gesprochen werden, wo zumindest Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeit vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.6.1982 - 2 S 567/82 - OVG NRW, Urt. v. 29.11.1995 - 22 A 210/95 - Seeger/Gössl, KAG BW, § 6 S. 47 f.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 20.3.2002, NVwZ-RR 2002, S. 528; BVerwG, Beschl. v. 21.4.1997 - 8 B 87/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86

    Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung

    Hieraus folgt, daß es sich bei der Zweitwohnung um Räume handeln muß, die tatsächlich zum - zumindest vorübergehenden - Wohnen geeignet sind (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 15.6.1982 - 2 S 567/82 -).
  • VG Sigmaringen, 17.10.2018 - 10 K 5418/16

    Zweitwohnungssteuer; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 6 GG; Ehepaare

    Auf den Widerspruch entgegnete die Beklagte mit Schreiben vom 05.11.2014, dass es sich bei einer Zweitwohnung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.06.1982 - 2 S 567/82 -) um Räume handeln müsse, die tatsächlich - zumindest vorübergehend - zum Wohnen geeignet seien.
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die

    Zum Begriff des Wohnens gehören zwar über den bloßen Aufenthalt hinaus auch Körperhygiene, Essen und Schlafen, so dass die dafür notwendige Mindestausstattung vorhanden sein muss (vgl. BVerwG, B. v. 21.4.1997 - 8 B 87/97 - juris Rn. 6; VGH BW, B. v. 15.6.1982 - 2 S 567/82 - juris; OVG NRW, U. v. 29.11.1995 - 22 A 210/95 - NVwZ-RR 1997, 315; OVG Schleswig, U. v. 20.3.2002 - 2 L 136/00 - NVwZ-RR 2002, 528).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/80 -, ZKF 1983, S. 33; hinsichtlich des über notwendige Einrichtungen zur Körperhygiene hinausgehenden Umfangs der Ausstattung offen OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995 - 22 A 210/95 -, OVG MüLü 45, S. 151 ff. (S. 154).
  • VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08

    Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand;

    Es genügt beispielsweise, wenn mehreren Wohnungen/Appartements eine extern gelegene Gemeinschaftsküche oder/und ein extern gelegenes Gemeinschaftsbad zugeordnet ist/sind (vgl. Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., Stand März 2008, § 3 Rn. 200; VG Oldenburg, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 2 A 1562/04 -, juris, Rn. 25, auch einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG; Nds. OVG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 -, juris, Rn. 36, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl 2007, 306 f. zur nicht notwendigen Mindestausstattung ortsfester Wohn- und Campingwagen; VG München, Urteil vom 12. Juli 2007 - M 10 K 06.3116 -, juris, Rn. 21; a.A. hinsichtlich der Mindestausstattung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/82 -, juris (Orientierungssatz), mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1983, 33; VG Freiburg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 9 K 386/02 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 B 87/97 -, juris, Rn. 6 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 2 S 2292/90

    Eine auf §§ 2, 6 Abs. 3 KAG i.d.F. vom 15.2.1982 beruhende

    Sie dürften daher kaum als Räume anzusprechen sein, die die Mindestvoraussetzungen einer Zweitwohnung erfüllen (vgl. Beschluß des erk. Senats vom 15.6.1982 - 2 S 567/82 -).
  • VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück

    Grundsätzlich sind deshalb Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Toilette und Heizungsmöglichkeit als Mindestausstattung einer Wohnung zu fordern, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 B 87.97 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995 - 22 A 210/95 -, NWVBl 1996, 140; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982 - 2 S 567/82 -, juris (Orientierungssatz), wenngleich es ausreichen dürfte, dass entsprechende Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen, bzw. aufgrund nur saisonaler Nutzung entbehrlich sind.
  • VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03

    Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht

    Dieser Wohnungsbegriff findet auch in einer Mehrzahl oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Zweitwohnungssteuerrecht Anwendung, wonach ebenfalls zumindest eine abgeschlossene Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit erforderlich ist (vgl. hierzu: OVG Schleswig, Urteil vom 20.03.2002, 2 L 136/00, NVwZ-RR 2002, 528; im Ergebnis OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995, 22 A 210/95, KStZ 1997, 178; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 1982, 2 S 567/82, ZKF 1983, 33).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80   

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https://dejure.org/1982,4115
VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80 (https://dejure.org/1982,4115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.1982 - 2 S 2400/80 (https://dejure.org/1982,4115)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 1982 - 2 S 2400/80 (https://dejure.org/1982,4115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags in der Getränkesteuersatzung einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 3 Abs. 1 Nr. 4 bAO § 152 Abs. 1 S. 1
    4.1 Steuern; Verspätungszuschlag bei Getränkesteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80
    Insbesondere gehört die Getränkesteuer zu den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2 a GG , so daß dem Land Baden-Württemberg die Gesetzgebungskompetenz für sie zusteht; dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.5.1969 (BGBl. I S. 359) - Finanzreformgesetz -, das den Art. 105 Abs. 2 GG neu gefaßt und Art. 105 Abs. 2 a GG eingefügt hat (BVerwG, Urteil vom 28.6.1974, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 6 = BVerwGE 45, 264 ; die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 22.6.1977 - 2 BvR 768/74 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfGE 44, 216 ).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72

    Zulässigkeit der Getränkesteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80
    Insbesondere gehört die Getränkesteuer zu den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2 a GG , so daß dem Land Baden-Württemberg die Gesetzgebungskompetenz für sie zusteht; dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.5.1969 (BGBl. I S. 359) - Finanzreformgesetz -, das den Art. 105 Abs. 2 GG neu gefaßt und Art. 105 Abs. 2 a GG eingefügt hat (BVerwG, Urteil vom 28.6.1974, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 6 = BVerwGE 45, 264 ; die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 22.6.1977 - 2 BvR 768/74 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfGE 44, 216 ).
  • BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80
    § 6 Abs. 3 GetrStS, auf den das Urteil abhebt, kommt zwar - in diesem Umfang - nur deklaratorische Bedeutung zu, denn er stellt lediglich eine sinngemäße Wiedergabe gesetzlicher Vorschriften dar (vgl. BVerwGE 7, 304, 312); jedoch ergibt sich die Befugnis aus den kraft § 3 KAG anwendbaren Vorschriften der Abgabenordnung - AO -.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 2 BvR 768/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80
    Insbesondere gehört die Getränkesteuer zu den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2 a GG , so daß dem Land Baden-Württemberg die Gesetzgebungskompetenz für sie zusteht; dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.5.1969 (BGBl. I S. 359) - Finanzreformgesetz -, das den Art. 105 Abs. 2 GG neu gefaßt und Art. 105 Abs. 2 a GG eingefügt hat (BVerwG, Urteil vom 28.6.1974, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 6 = BVerwGE 45, 264 ; die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 22.6.1977 - 2 BvR 768/74 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfGE 44, 216 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82   

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https://dejure.org/1982,6101
VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82 (https://dejure.org/1982,6101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.1982 - 2 S 103/82 (https://dejure.org/1982,6101)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 1982 - 2 S 103/82 (https://dejure.org/1982,6101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher

    Zwar hat der Senat zu dem in älteren Zweitwohnungssatzungen verwendeten Begriff des "überwiegenden Aufenthalts" entschieden, daß dieses Merkmal nicht nur zeitlich zu verstehen und damit nicht lediglich durch einen rechnerischen Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu bestimmen sei (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 -).

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88

    Zweitwohnungssteuerpflicht bei rechtlicher Möglichkeit der Eigennutzung

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).
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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1981 - II 1886/79   

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https://dejure.org/1981,4106
VGH Baden-Württemberg, 23.10.1981 - II 1886/79 (https://dejure.org/1981,4106)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1981 - II 1886/79 (https://dejure.org/1981,4106)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - II 1886/79 (https://dejure.org/1981,4106)
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Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1984 - 2 S 2790/83

    Zweitwohnungssteuer; steuerpflichtiger Personenkreis; rückwirkende Einbeziehung

    Das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Beschluß vom 6.12.1983 (aaO) der vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26.7.1979, aaO) und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. u.a. Urteil vom 6.6.1977 - II 201/77 -, KStZ 1977, 147; Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - vertretenen Auffassung, Gesichtspunkte der Typisierung und der Praktikabilität rechtfertigten die Beschränkung der Zweitwohnungssteuer auf die auswärtigen Inhaber von Zweitwohnungen, nicht gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr ausgeführt, es handele sich um eine benachteiligende Typisierung, bei der die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ohnehin geringer sei, Zudem werde die Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl der Steuerpflichtigen durch die Zweckbestimmung des § 1 der Satzung (der Stadt Überlingen vom 21.1.1976) zusätzlich eingeengt.
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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.1981 - II 1887/79   

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https://dejure.org/1981,6471
VGH Baden-Württemberg, 23.10.1981 - II 1887/79 (https://dejure.org/1981,6471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.1981 - II 1887/79 (https://dejure.org/1981,6471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - II 1887/79 (https://dejure.org/1981,6471)
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Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 2 S 2450/81   

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https://dejure.org/1982,7054
VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 2 S 2450/81 (https://dejure.org/1982,7054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1982 - 2 S 2450/81 (https://dejure.org/1982,7054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1982 - 2 S 2450/81 (https://dejure.org/1982,7054)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1983, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 964/86

    Zweitwohnungsteuer für baurechtswidrige Wohnung

    Im übrigen käme es hierauf vorliegend auch nicht an, da im maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - und Beschluß vom 28.,1.1985 - 2 S 3110/84 -), nämlich zum 1.1.1983 für das Rechnungsjahr 1983 und zum 1.1.1984 für das Rechnungsjahr 1984 (§ 5 Abs. 1 ZWStS) die Nutzungsuntersagungsverfügung noch nicht erlassen war.

    Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandssteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG Urteil vom 26.7.1979, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - und vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 -).

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Urteil vom 4.3.1982, a.a.O. und Beschluß vom 28.1.1985, a.a.O.), beurteilt sich die Frage, ob es sich um eine steuerbare Zweitwohnung oder eine reine Kapitalanlage handelt, nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht unter Berücksichtigung der Lebensumstände des Zweitwohnungsinhabers im vorausgegangenen Jahreszeitraum.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des

    Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer mehr in diesem Sinne, weil in diesem Fall kein Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1979 - 7 C 53.77 -, NJW 1980, 796 [BVerwG 26.07.1979 - BVerwG 7 C 53.77] ; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 -, vom 31.7.1986 - 2 S 892/85 - und vom 25.6.1986 - 2 S 1485/85 -, BWGZ 1987, 57).

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88

    Zweitwohnungssteuerpflicht bei rechtlicher Möglichkeit der Eigennutzung

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).

    Allerdings unterliegt eine Zweitwohnung nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht, wenn sie dem Inhaber lediglich als Kapitalanlage dient, weil in diesem Falle kein Aufwand für die persönliche Lebensführung erbracht und besteuert würde (BVerwG, Urteil vom 26.7.1979, KStZ 1979, 232; Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 16.8.1983 - 2 S 305/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 - Urteil vom 25.9.1986 - 2 S 1485/85 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -).
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